Der Betrachtungsschwerpunkt des Leitfadens liegt auf den verfahrenstechnischen Vergabeabläufen, wie sie vom öffentlichen Auftraggeber in der Praxis durchgeführt. 1 Der öffentliche Auftraggeber entscheidet mit der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens über die Qualität des Planungsprozesses und die Qualität des Bauvorhabens. 2 Die Verordnung EU / regelt neue Schwellenwerte für den klassischen öffentlichen Auftraggeber. Für die üblichen Planungsleistungen gilt dann ein. 3 Qualitätvolles Bauen durch effiziente Vergabeverfahren. Öffentliche Aufträge werden in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich im Wettbewerb und im Wege. 4 Auftraggeber können diesen Unwägbarkeiten künftig nicht nur durch bloßen Verweis auf vereinbarte Pauschalpreise auf Grundlage der HOAI-Orientierungswerte begegnen. Sie sind auch berechtigt, alternative Preisgestaltungen zu er-lauben, wie etwa: 9 Horn/Hofmann, NZBau , ; Dörr, ZfBR , (); Weise, NJW-Spezial , 5 genden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wett-bewerben durch den öffentlichen Auftraggeber. (2) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf 1. die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewer-ben durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentä-tigkeit, 2. 6 VgV-Leitfaden – Ziel und Anliegen. Der Leitfaden beschreibt entsprechend der Vergabeverordnung (VgV) die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwerts (dieser beträgt für Planungsleistungen derzeit Euro netto, bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden Euro netto) durch den öffentlichen Auftraggeber. 7 BESCHREIBUNG/ GEGENSTAND DES AUFTRAGS. Planungsleistungen für Gebäude und Frei anlagen LPH 1–5 gemäß § 34 / 39 HOAI in losweiser Vergabe, Gesamtinvestitions volumen Euro brutto (KG – und ) IV. ORT DER AUSFÜHRUNG Musterstadt. V. OPTIONEN Beauftragung LPH 6–9 gemäß § 34 / 39 HOAI als unmittelbarer Folgeauftrag. 8 Die Basishonorarsätze, die die HOAI empfiehlt, wurden aus der HOAI ohne Anpassung übernommen. Honorare, die noch unter diesen Sätzen liegen, können nicht auskömmlich sein. 1. Grundsatz Leistungswettbewerb: Der Schwerpunkt bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen soll nach § 76 VgV auf dem Leistungswettbewerb liegen. 9 Das gilt ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum Mit ihrem neuen Praxisleitfaden zur „Vergabe von Planungsleistungen unter dem VGV-Schwellenwert“ bietet die Bundesarchitektenkammer konkrete Vorschläge und Vorlagen, die als Grundlage für ein Verfahren genutzt werden können. Der Leitfaden steht zum Download bereit unter. vgv-verfahren bewertungsmatrix 10 Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkauft. Das gilt ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum Dieser. 11