(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen. 1 In Absatz 3 ist darüber hinaus festgehalten worden, dass die Kaufsache neben der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (subjektive. 2 (3) 1Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand. 3 § Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage-. 4 § BGB - Einzelnorm. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § Sachmangel. (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. 5 § Sachmangel. (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) 1 Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie. 6 Durch die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie, wurde der Sachmangelbegriff in § BGB am Januar neu definiert. In § Abs. 1 BGB heißt es seitdem: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. 7 Das regelt der § BGB im 3. Absatz. Dort steht, dass die Sache für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein muss. Dazu muss sie eine Beschaffenheit aufweisen, die bei anderen Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer dementsprechend erwarten kann. 8 Meub, Zivilrecht, SchrBT/ff/§ 3 KaufR_Gewä 2. Der Mangelbegriff. Zentrale Norm zum Sachmangel ist § BGB. Er setzt eine Beschaffenheits- abweichung bei Gefahrübergang; § Abs. 1, unsachgemäße Montage oder mangelhafte Montageanleitung, Ab. 9 Sachmangel. (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst. 434 bgb alte fassung 10 Die objektiven Anforderungen sind im neuem § Abs. 3 BGB geregelt. Den objektiven Anforderungen entspricht die Sache, wenn sie sich für die gewöhnliche. 11 434 bgb vor 2022 12