Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich strafbar (§ a Absatz 1 Satz 1 StGB. Das geltende Recht trägt so der im Grundgesetz (GG). 1 (4) Die Schwangere ist nicht nach § strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ ) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der. 2 (4) 1Die Schwangere ist nicht nach § strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ ) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der. 3 (Straflosigkeit der Schwangeren nach § a Absatz 4 Satz 1 StGB). Regelungen zur Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs. Die Kosten. 4 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § a Abs. 1, § StGB, § 24b SGB V, §§ f, g RVO i.d.F. des Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetzes, Artikel 15 Nr. 2 des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes, Artikel 4 des 5. StrRG) BGBl. I S. 5 Strafgesetzbuch (StGB)§ a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. (1) Der Tatbestand des § ist nicht verwirklicht, wenn. 1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, 2. 6 In diesem Fall bleibt die Schwangere straflos, andere Beteiligte können sich dagegen strafbar machen (Straflosigkeit der Schwangeren nach § a Absatz 4 Satz 1 StGB). Regelungen zur Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs übernimmt bei krankenversicherten Frauen die Krankenkasse. 7 Abschn. II Nr. 1 nach Maßgabe der Nr. 2 bis 9 der Entscheidungsformel gem. BVerfGE v. - 2 BvF 2/90 u. a. -. § a StGB Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (1) Der Tatbestand des § ist nicht verwirklicht, wenn 1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt. 8 II. Stufen der Straflosigkeit in § a; III. Die Tatbestandslosigkeit „beratener‟ Schwangerschaftsabbrüche nach § a Abs. 1; IV. Die Rechtmäßigkeit nach § a Abs. 2 und 3 indizierter Schwangerschaftsabbrüche; V. Privilegierungen der Schwangeren nach § a Abs. 4; VI. 9 (3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ bis des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat. 218 stgb 10 218a abs. 2 stgb 12