Unternehmer können Kosten für Verpflegung anlässlich einer Geschäftsreise steuerlich nur pauschal absetzen. Die tatsächlichen Verpflegungskosten dürfen. 1 Reisekosten Inland für Unternehmer: Verpflegungskosten / Verpflegungsmehraufwendungen: Besonderheiten nach Ablauf von 3 Monaten Auswärtstätigkeit handelt. 2 Wenn Ihre Dienstreise länger als drei Monate dauert, können Sie die Reisekosten für die ersten drei Monate als Verpflegungsmehraufwand geltend. 3 Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer, Unternehmer oder Freiberufler nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte oder eigenen Wohnung beschäftigt. 4 Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit können nicht mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Steuerlich dürfen bei einer Auswärtstätigkeit Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe der Pauschalen geltend gemacht bzw. steuerfrei erstattet werden. 5 Ein Unternehmer unternimmt eine 2-tägige Geschäftsreise von Köln nach München. Für die eigene Verpflegung hat der Unternehmer ,60 EUR ( EUR + 26,60 EUR Umsatzsteuer) ausgegeben. Die Verpflegungskosten kann er durch verschiedene Kleinbetragsrechnungen nachweisen, die er bar gezahlt hat. 6 Auswärtstätigkeit: Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Mit Wirkung ab hat der Gesetzgeber die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit zuletzt erhöht. Diese können auch vom Unternehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen geltend gemacht werden. Weiter. 7 Auslagen einer Auswärtstätigkeit sind z.B. Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten. Hinweis: Beachten Sie, dass Sie die Auslagen dokumentieren und gegenüber dem Finanzamt belegen müssen., wenn diese den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen. 8 Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere ein- oder mehrtägige Auswärtstätigkeit an, ist für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale zu berücksichtigen. 9 Sie als Unternehmer haben die Möglichkeit, Reisekosten für eine sogenannte berufliche Auswärtstätigkeit steuerlich geltend zu machen. Das geschieht in der sogenannten Reisekostenabrechnung für Unternehmer. Welche Kostenpunkte dazu gehören, verraten wir Ihnen im Folgenden. reisekosten unternehmer pauschale 10 Verpflegungsmehraufwendungen. Die einem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehenden Aufwendungen sind Reisekosten. 11 reisekosten unternehmer nicht abziehbarer anteil 12