Anmeldepflicht. 1 Bargeld, wie z.B.. Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind · Übertragbare Inhaberpapiere, wie z.B.. Solawechsel. 2 Wichtig: Auch Bargeld darf nicht in unbegrenzten Mengen eingeführt werden. Haben Sie mehr als Euro dabei, muss eine mündliche Anmeldung. 3 Wenn Sie mit Bargeld im Wert von 10 Euro oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen Sie diesen Betrag beim Zoll anmelden. 4 Wichtig: Auch Bargeld darf nicht in unbegrenzten Mengen eingeführt werden. Haben Sie mehr als Euro dabei, muss eine mündliche Anmeldung am Flughafen beim Zoll erfolgen, wenn Sie aus einem EU-Staat einreisen. Bei einer Einreise aus anderen Staaten, muss die Zollanmeldung schriftlich erfolgen. 5 Hast Du Deinen Urlaub außerhalb der EU verbracht und dort eingekauft, musst Du die Waren grundsätzlich beim Zoll anmelden. Wenn Du mit dem Flugzeug oder Schiff reist, steht Dir ein Freibetrag von Euro zu, bis zu dem die Einfuhr zollfrei bleibt. Reist Du mit Auto oder Bahn, beträgt die Grenze Euro. 6 Der Zoll erstellt dafür eine kostenlose Ausfuhrbestätigung, die bei der Rückreise belegt, dass dieses Gerät nicht im Ausland erworben wurde und demnach nicht zu verzollen ist. Begeben Sie sich dazu an die Zollschalter am Flughafen vor Ihrem Abflug. 7 Mitnahme von Bargeld. Es besteht Anmeldepflicht für Reisende mit Euro oder mehr an Barmitteln, wenn die Grenzüberschreitung in die EU bzw. aus der EU durchgeführt wird. Dies dient der Bekämpfung illegaler Geldbewegung im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus. 8 Wie funktioniert die Anmeldung? Wenn Sie mit Bargeld im Wert von 10 Euro oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen Sie diesen Betrag beim Zoll anmelden. Die in den Mitgliedsstaaten zu verwendenden Formulare finden Sie im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) / der jeweiligen Landesversion. 9 Das müssen Sie verzollen. Wenn Sie in die Schweiz einreisen, müssen Sie Ihre eingeführten Waren unter Umständen verzollen. Abgabepflichtig sind: Alkoholische Getränke; Tabakwaren; Waren ab einem Gesamtwert von CHF – (alkoholische Getränke und Tabakwaren eingerechnet). bargeld anmelden zollgebühren 10 Es besteht Anmeldepflicht für Reisende mit Euro oder mehr an Barmitteln, wenn die Grenzüberschreitung in die EU bzw. aus der EU durchgeführt wird. 11