Umsatzsteuervoranmeldung kz 35

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Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 7%. 1 Automatische Berechnung auf Grund der Bemessungsgrundlage. 2 Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen. 3 Hier wird jeweils die dazugehörige Umsatzsteuer auf die Bemessungsgrundlage errechnet. Zeile 22, Kz. 35 (C) und Kz. 36 (D): Umsätze zu anderen Steuersätzen. 4 In den folgenden Zeilen der Umsatzsteuervoranmeldung ist die Bemessungsgrundlage, also der Rechnungsbetrag deines Einkaufs, und die Umsatzsteuer anzumelden: Zeile 34, Kz. 89 (H): stpfl. i. g. Erwerbe zu 19 %; Zeile 35, Kz. 93 (I): stpfl. i. g. Erwerbe zu 7 % ; Zeile 36, Kz. 95 (J) und Kz 98 (K): stpfl. i. g. 5 BuchhaltungsButler ordnet Buchungen den Kennziffern des amtlichen Formulars der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt.-VA) zu und richtet sich dabei nach den Spezifikationen der DATEV Kontenrahmenbeschreibung. Wir stellen im Folgenden die Zuordnung der Konten und Steuersätze ab dem Veranlagungszeitraum vor. 6 Die geänderten Steuersätze sind auf die ab diesem Zeitpunkt bewirkten Umsätze anzuwenden. Diese Umsätze sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in Zeile 28 in die Felder 35 und 36 einzutragen. Dies gilt auch für Umsätze, für die eine Anzahlung vor dem vereinnahmt wurde. Beispiel. 7 Ausfüllanleitung für Elster. Die wichtigsten Zeilen. Lieferungen und sonstige Leistungen. Innergemeinschaftlicher Erwerb. Leistungsempfänger als Steuerschuldner. Ergänzende Angaben zu Umsätzen. Abziehbare Vorsteuerbeträge. Andere Steuerbeträge. Allein beim Anblick kann einem der Kopf schwirren: zig Zeilen, gespickt mit zig Paragrafen. 8 Für eine zutreffende Erfassung der Bemessungsgrundlagen und der Umsatzsteuerbeträge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind die Erlöse in der Buchhaltung entsprechend der umsatzsteuerlichen Behandlung zu trennen. Hierfür besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Erlöskonten oder spezielle USt-Kennzeichen. 9 Es ergeben sich in der Umsatz­steuer-Vor­anmel­dung ab fol­gende Tren­nungen im debi­to­ri­schen bzw. im kre­di­to­ri­schen Bereich. Debi­to­ri­sche Umsätze: Zeile 33, Kz. Hier sind sämt­liche im Inland aus­ge­führten Umsätze ein­zu­tragen, bei denen der Leis­tungs­emp­fänger die Umsatz­steuer nach § 13b UStG schuldet. kennziffer 21 umsatzsteuervoranmeldung 10